Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 11.05.2021 die Aussage als irreführend verboten, dass die Äußernde einen „riesigen Shitstorm geerntet“ habe, da es sich bei dem Begriff „Shitstorm“ um einen Sturm der Entrüstung handele und nur wenige negative Stellungnahmen nicht ausreichen, um sie als „riesigen Shitstorm“ zusammenzufassen.
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