Neuer DSK-Beschluss zu den DSGVO-Anforderungen bei Asset Deal

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einem aktuellen Beschluss ihre bisherige Ausführungen überarbeitet, welche Anforderungen die DSGVO an die Übertragung von Kundendaten im Rahmen von Asset Deals zu stellen sind.

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