Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.03.2024 entscheiden, dass eine Online-Plattform für Fernbehandlungen auf ihrer Website nicht ungefragt auf Partnerapotheken hinweisen darf, bei denen Patienten Rezepte einlösen können.
Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.03.2024 entscheiden, dass eine Online-Plattform für Fernbehandlungen auf ihrer Website nicht ungefragt auf Partnerapotheken hinweisen darf, bei denen Patienten Rezepte einlösen können.