Die für die Vergabe von Domains zuständigen Internet Corporations for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat nunmehr nach einem über zwei Jahre andauernden Diskussionsprozess den Zeitplan für die Zulassung von neuen Top-Level-Domains vorgelegt. Zielsetzung in dem ab dem 30. Mai 2011 möglichen Verfahren ist die völlige Freigabe sämtlicher Top-Level-Domains. Dies betrifft sowohl geografische Angaben als auch Top-Level-Domains, die mit Firmen, Marken oder sonstigen Kennzeichenrechten der Inhaber übereinstimmen. So können demnach die Antragsteller einen eigenen völlig frei wählbaren Top-Level-Domain-Namen wählen, beispielsweise www.HeinrichErbPartner.kanzlei oder www.rechtsberatung.hep.
Zielsetzung ist zum Einen die Förderung der Innovation und des Wettbewerbes im Internet als auch die effektivere Gestaltung und Suche nach Unternehmen, insbesondere durch regionale Angaben bei geografischen Top-Level-Domains.
Nach aktuellen Angaben belaufen sich die Kosten für einen Registrierungsantrag auf 185.000 US$ für einen Antrag gerichtet auf eine Laufzeit von 10 Jahren, wobei eine zusätzliche Jahresgebühr in Höhe von 25.000 US$ hinzukommt. Zusätzliche Kosten entstehen darüber hinaus, sollte unter der frei gewählten Top-Level-Domain eine gewisse Anzahl von angemeldeten Second-Level-Domains überschritten werden. Die Möglichkeit der Beantragung besteht ausschließlich für Unternehmen, Organisationen und Institutionen mit „gutem Ansehen“ Private und Selbstständige sind von der Wahl der Top-Level-Domain ausgeschlossen.
Augenblicklich sind zahlreiche Fragen im Zuge des Anmeldeverfahrens ungeklärt. Dies betrifft insbesondere die mögliche Verletzung von Kennzeichenrechten Dritter durch die Beantragung der freien Top-Level-Domain, da die ICANN keine „Sunrise Period“ für die bevorzugte Registrierung neuer Top-Level-Domains für Markeninhaber wie im Falle der EU-Domain eingerichtet hat. Hier sieht die ICANN lediglich ein Einspruchsrecht Dritter gegen den Registrierungsantrag vor. Zusätzlich zu beachten ist, dass auf Bundesebene bei geografischen Bezeichnungen die Einführung einer Zustimmung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Regierungs- oder Verwaltungsstellen des betroffenen Landes beabsichtigt ist, um hier ein Missbrauch zu verhindern.
Im Ergebnis ist die Neueinführung und völlige Freigabe der Top-Level-Domains zu begrüßen. Gleichwohl werden die enormen Kosten und die mangelnde Transparenz im Rahmen des Anmeldeverfahrens dazu führen, dass nur Großunternehmen sich dieses Verfahrens bedienen werden. Im Übrigen wurde im Zuge der Freigabe der Top-Level-Domains auch versäumt, die grundsätzliche Vergabe und Verwaltung der Domains durch die ICANNon in Frage zu stellen und eine unabhängige Vergabe- und Verwaltungsstelle einzurichten, um so den Einfluss der US-Regierung zurückzudrängen und die neue Vergabe- und Verwaltungsstelle gesetzlich zu legitimieren.