OLG Brandenburg: Werbung von Fielmann für „Nulltarif“-Kinderbrillen wettbewerbswidrig

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 27.08.2024 die Werbung von Fielmann für Kindebrillen zum Nulltarif als wettbewerbswidrig verboten.

Fielmann warb im Jahr 2021 auf Ihrer Website und den Filialen mit der Aussage, dass Kinderbrillen aus der „Nulltarif-Kollektion“ bei Vorlage eines Rezepts oder einer Versicherungskarte kostenfrei erhältlich seien.

Die Verbraucherzentrale klagte gegen die Werbung, da in einer Fielmann-Filiale von einem Verbraucher verlangt wurde, zusätzlich zur Versicherungskarte auch ein ärztliches Rezept vorzulegen, um die Brille ohne Zuzahlung zu erhalten.

Das OLG entschied, dass die Ankündigung der Abgabe von Nulltarif Kinderbrillen allein bei Vorlage der Versichertenkarte irreführend ist, wenn tatsächlich zusätzlich die Vorlage eines Rezeptes eingefordert wird.

Außerdem stelle der Senat fest, dass sich eine Verantwortlichkeit von Fielmann bereits daraus ergebe, dass die Werbung auf der eigenen Website zugunsten der einzelnen Betriebsgesellschaften der Fielmann-Gruppe wiedergegeben wurde. Dies war noch der Grund, warum das Landgericht die Klage abgewiesen hatte.

Fazit:

Die Entscheidung ist in der Sache zutreffend, da die bloße Vorlage der Versicherungskarte wie in der Werbung angekündigt nicht ausreichend war. Insofern kann es keine Zweifel an der Irreführung geben. Auch die Haftungszurechnung wurde durch das OLG zutreffend festgestellt.

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