OLG Frankfurt: Aussage „riesigen Shitstorm geerntet“ ist prüfbare Tatsachenbehauptung

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 11.05.2021 die Aussage als irreführend verboten, dass die Äußernde einen „riesigen Shitstorm geerntet“ habe, da es sich bei dem Begriff „Shitstorm“ um einen Sturm der Entrüstung handele und nur wenige negative Stellungnahmen nicht ausreichen, um sie als „riesigen Shitstorm“ zusammenzufassen.


Gegenstand des Streits in einem Eilverfahren ist ein Artikel der Presseverantwortlichen über einen Kommentar einer Sängerin und Gründungsmitglied einer Band. Der Wortlaut des Artikels lautet:

„Auch seine ehemalige Bandkollegin … kommentiert, spricht von Demenz und erntet einen riesigen Shitstorm“.

Hiergegen wendete sich die Sängerin mit Erfolg.

Das OLG Frankfurt untersagte diese Aussage als irreführend, da in der Äußerung, dass die über einen riesigen Shitstorm eine unwahre Tatsachenbehauptung liege. Bei dem Begriff „Shitstorm“ handele es sich nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers um einen Sturm der Entrüstung. Wenige negative Stellungnahmen reichten nicht aus, um sie als „riesigen Shitstorm“ zusammenzufassen.

Hier habe sich zwar ein User kritisch geäußert; zudem gebe es einen kritischen Bericht auf einem anderweitigen Portal nebst Kommentar. Darin erschöpften sich indes die negativen Reaktionen, abgesehen von einem weinenden und zwei erstaunten Smileys.

Fazit:

Die Entscheidung ist ein gutes Beispiel, dass mit einer Aussagen vorsichtig umgegangen werden, sollte, insbesondere wenn diese aus Sicht der Leser einen prüfbaren Inhalt besitzen.

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