Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung vom 23.03.2014 zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten festgestellt, dass eine Person, über sich die im Rahmen eines TikTok-Videos ohne Nennung des Namens geäußert wird, dann erkennbar, wenn sie Grund sie in ihrem Bekanntenkreis erkannt werden könnte.
Monat: Mai 2024
LG Hamburg: „95 % weniger Zucker“ ohne Bezugsgröße wettbewerbswidrig
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 23.02.2024 de Werbung von More Nutrition für ihre Schoko-Brownies als wettbewerbswidrig verboten, weil bei den Werbeaussagen „95 % weniger Zucker“ und „70 % weniger Fett“ nicht erkennbar ist, worauf sich der Vergleich bezieht. Außerdem hat es die Werbung „perfekt für jede Diät“ verboten.
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