KG Berlin: „Zum Bestpreis verkaufen“ ist Spitzenstellunsgwerbung

Das Kammergericht hat mit Urteil vom 21.06.2019 die Werbeaussage „Zum Bestpreis verkaufen“ als Spitzenstellungswerbung eingeordnet und in der vorliegenden Fallgestaltung verboten, da die Werbende eine solche Spitzenstellung nicht nachweisen konnte.

„KG Berlin: „Zum Bestpreis verkaufen“ ist Spitzenstellunsgwerbung“ weiterlesen

Simple Share Buttons