OLG Stuttgart: „Schadstofffreie Matratze“ irreführende Werbung, wenn nach OEKO-TEX-Standard keinerlei Weichmacher, Flammschutzmittel oder Pestizide enthalten sind

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 25.10.2018 die Werbeaussage „schadstofffreie Matratze“ des Anbieters bett1.de als wettbewerbswidrig verboten, da bei dem Verbraucher der unrichtige Eindruck entstehe, das Produkt sei gänzlich frei von sämtlichen Schadstoff-Belastungen.

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