OLG Frankfurt: Unzulässige Werbung bei Alkoholkater, der Krankheit ist!

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 12.09.2019 den Alkoholkater als Krankheit eingestuft und verschiedene Werbeaussagen zu eine „Anti-Hangover-Drink“ zu Bekämpfung von Folge eines Alkoholkaters als rechtswidrig bewertet, da diese krankheitsbezogene Aussagen zu einem Lebensmittel seien.

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