LG Frankenthal: Keine Freigabe Wohnraumfotos im Online-Exposé DSGVO-Verstoß

Das LG Frankenthal hat mit Urteil vom 04.06.2024 entschieden, dass ein Makler für die Verwendung von Fotos einer Immobilie für ein Exposé die Einwilligung der Bewohner des Hauses benötigt, da die Bilder von bewohnten Räumen personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind.

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