Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 24. September 2015 eine Werbung mit einer „lebenslangen Garantie“ für einen Kopfhörer zum Preis von 24,90 € als unzulässig irreführende Werbung verboten.
Hierzu hat der Senat das Werbeversprechen einer lebenslangen Garantie als das Versprechen auf die technische Lebensdauer des Kopfhörers ausgelegt und betont, dass dieses aus Sicht des Verbrauchers nur Sinn mache, wenn während der Betriebsdauer des Kopfhörers technische Mängel auftreten und diese Mängel über die Garantie durch Reparatur beseitigt werden können. Wenn allerdings ein Mangel dazu führt, dass das Gerät direkt entsorgt werde und die Garantie kein Ersatzgerät beinhalte, sei die Garantie insofern hinfällig. „Lebenslange Garantie für niedrigpreisige Geräte wettbewerbswidrig“ weiterlesen