Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 30.10.2019 die Werbung mit einem Wertgutschein auf einer Online-Plattform für eine ärztliche Faltenbehandlung als wettbewerbswidrig verboten, wenn der zu zahlende Endpreis deutlich über dem Preis des Wertgutscheins lag.
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