Der BGH hat im Rahmen einer interessanten Grundsatzentscheidung mit Urteil vom 21. April 2015 sich zur Frage der Veröffentlichung von Bildern von Prominenten beschäftigt, bei de-nen im Hintergrund zufällig identifizierbare Personen erkennbar sind. Streitgegenstand war die Abbildung eines Fotos in der Bildzeitung anlässlich eines Raubüberfalls auf einen be-kannten Profifußballer auf der Ferieninsel Mallorca. Das Foto war überschrieben mit der Headline „Sonne, Strand, Strauchdiebe … Gestern sahen wir …-Star A.25 in pikanter Frauenbegleitung am Ballermann. Jetzt wurde er Opfer einer Straftat.“ Auf dem Foto selbst war der bekannte Fußballer am Strand von El Arenal abgebildet. Im Hintergrund war die Klägerin im Bikini auf einer Liege am Strand zu erkennen. „Verletzung der Bildrechte einer zufällig neben einem Prominenten fotografierten Person“ weiterlesen