Das Landgericht Bielefeld hat mit Beschluss vom 3. Januar 2017 entschieden, dass der folgende Text des Twitter-Feed nicht urheberrechtlich schutzfähig ist:
„Wann genau ist aus „Sex, Drugs & Rock n Roll“ eigentlich „Laktoseintoleranz, Veganismus & Helene Fischer“ geworden?“
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