Der BGH hat mit Urteil vom 12. März 2015 in der Leitsatzentscheidung „Tuning“ für Auto-mobiltuner wichtige Leitlinien zur Rechtssicherheit aufgestellt. Mit seinem Urteil beendet der BGH den jahrelangen Streit über die Benutzung von Herstellermarken durch unabhängige Tuning-Unternehmen im Rahmen der Bewerbung des Verkaufs von veredelten Fahrzeugen.
Der erste Zivilsenat lies das Verkaufsangebot von getunten Porsche-Fahrzeugen durch das unabhängige Tuning-Unternehmen TechArt innerhalb von Online-Autobörsen unter der Überschrift „Porsche…mit TechArt Umbau…“ unter Hinweis auf die überarbeitete Fahr-zeugausstattung als zulässige Markenbenutzung der bekannten Herstellermarke Porsche zu. „Tuning Porsche mit TechArt Umbau“ weiterlesen