KG Berlin: Irreführende Standortwerbung bei medizinischen Leistungen ist wettbewerbswidrig

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 08.02.2024 entschieden, dass ein Unternehmen wettbewerbswidrig handelt, wenn es durch seine Website den irreführenden Eindruck erweckt, eine bestimmte Dienstleistung werde an allen aufgeführten Standorten angeboten – obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.

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