BGH: Ausgleich für falschen SCHUFA-Eintrag mit 500,- EUR angemessen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.01.2025 entschieden, dass bei einem unberechtigten SCHUFA-Eintrag ein Schadensersatz von 500,- EUR nach Art. 82 DSGVO ausreichen kann, um den immateriellen Schaden auszugleichen.

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