Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 26. Juni 2026 entschieden, dass ein Unternehmen nicht pauschal die Löschung einer Online-Bewertung verlangen kann, wenn die Identität des Bewertenden bereits bekannt ist.
Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 26. Juni 2026 entschieden, dass ein Unternehmen nicht pauschal die Löschung einer Online-Bewertung verlangen kann, wenn die Identität des Bewertenden bereits bekannt ist.