LG Hamburg: Rechtsmissbrauch bei Anspruch gegen Bewertungsportal, wenn Bewertender bekannt ist

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 26. Juni 2026 entschieden, dass ein Unternehmen nicht pauschal die Löschung einer Online-Bewertung verlangen kann, wenn die Identität des Bewertenden bereits bekannt ist.

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