Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 19.03.2026 entschieden, dass Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen Google-Bewertungen dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen.
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 19.03.2026 entschieden, dass Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen Google-Bewertungen dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen.