OLG Frankfurt a.M.: Online-Agentur, die Löschung unzulässiger Google-Bewertungen anbietet, verhält sich rechtswidrig, da Rechtsdienstleistung

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 19.03.2026 entschieden, dass Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen Google-Bewertungen dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterfallen.

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