Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.08.2018 entschieden, dass die Vergabe eines Gütesiegels durch einen Industrieverband nicht wettbewerbswidrig ist, da ein Gütesiegel entgegen der früheren Ansicht nicht mehr von einer objektiven und neutralen Stelle wie von dem RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. vergeben werden müsse.
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