Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Rahmen eines Anerkenntnisurteils vom 14. Oktober 2010 erneut eine Klarstellung zu den wesentlichen Produktmerkmalen vorgenommen, die nicht nur im Online-Handel zu geben sind, sondern die auch im Rahmen von Preiswerbungen als so genannte „Aufforderung zum Kauf“ bereits in der Werbung enthalten sein müssen.
Im Konkreten Fall stritten Mitbewerber im E-Commerce über die wesentlichen Produktangaben im Rahmen eines Online-Shops, welche im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie seit dem 13. Juni 2014 unmittelbar vor Absendung der Bestellung durch Betätigen des Bestell-Button dem Verbraucher nochmals gegeben werden müssen. „Wesentliche Produktmerkmale im Fernabsatz und in der Werbung“ weiterlesen