Der BGH hat mit Urteil vom 11.03.2026 entschieden, dass ein Onlinehändler für fehlerhafte Google-Werbung zu seinen Produkten haftet, weil Google insoweit rechtlich wie ein Beauftragter des Unternehmens zu behandeln ist.
Der BGH hat mit Urteil vom 11.03.2026 entschieden, dass ein Onlinehändler für fehlerhafte Google-Werbung zu seinen Produkten haftet, weil Google insoweit rechtlich wie ein Beauftragter des Unternehmens zu behandeln ist.