LG Düsseldorf: Keine Pflicht zur Information bei Streichpreisen!

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.11.2022 entschieden, dass die bloße Angabe von Streichpreisen bei reduzierten Preisen ausreichend ist und es keine weitere Aufklärung darüber bedarf, wann der gestrichene Preis verlangt wurde.

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