Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 01.11.2018 die Kampagne einer Fitnessstudiokette mit den Werbeaussagen „Olympia Spezial“ und „Wir holen Olympia in den Club“ für reduzierte Mitgliedsbeiträge während der olympischen Spiele nicht als Verstoß gegen das Olympiaschutzgesetz angesehen.
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