Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 21. Juni 2012 die Angabe „CE-geprüft“ in der Werbung als wettbewerbswidrig verboten.
Der Senat hat entschieden, dass die Angabe „CE-geprüft“ bei dem angesprochenen Verbraucher den Eindruck erzeugen könne, dass das so beworbene Produkt durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle überprüft worden sei. In Anbetracht der Tatsache, dass lediglich der Hersteller mit dieser Konformitätserklärung bestätigt, dass sein Produkt mit den einschlägigen Vorschriften übereinstimmt, sei dementsprechend diese Angabe irreführend und damit wettbewerbswidrig. „CE-geprüft“ weiterlesen