LG Frankfurt a.M.: Kein Schadensersatz für unerlaubte TikTok-Songnutzung ohne Schätzungsgrundlage

Das LG Frankfurt a.M. hat am 09.09.2026 entschieden, dass bei unlizenzierter kommerzieller Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Songs auf TikTok ein Schadensersatzanspruch ausscheidet, wenn weder eine gefestigte Lizenzpraxis noch branchenübliche Sätze eine verlässliche Schadensschätzung ermöglichen.

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