Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 06.12.2018 entschieden, dass die Pflichtangaben der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) in einer Online-Werbung nur dann anzugeben sind, wenn ein konkretes Modell im Text beworben wird und nicht lediglich eine bildliche Darstellung des Fahrzeuges erfolgt.
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