OLG Frankfurt: PKW EnVKV-Pflichtangaben nicht bei bloßer bildlicher Darstellung

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 06.12.2018 entschieden, dass die Pflichtangaben der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) in einer Online-Werbung nur dann anzugeben sind, wenn ein konkretes Modell im Text beworben wird und nicht lediglich eine bildliche Darstellung des Fahrzeuges erfolgt.

Die Klägerin sah einen Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung und verlangte die Zahlung einer Vertragsstrafe von 10.000,- EUR. Es ging dabei um eine Pressemitteilung, die die Beklagte auf ihrer Webseite veröffentlicht hatte.

In der Rubrik „Pressemitteilungen“ auf der Internetseite der Beklagten war eine Sammlung von ihren Statements in der Weise hinterlegt, dass die jeweiligen Erklärungen angeteasert wurden. Dort wurden die Meldungen nur mit einem Bild und einer Überschrift oder einem Textanriss kachelartig dargestellt. Erst nach Anklicken gelangte man auf die konkrete, ausführliche Pressemitteilung.

Auf der Übersichtsseite fehlten die Pflichtangaben nach der PKW-EnVKV, während bei den ausführlichen Texten alle Hinweise angegeben wurden.

Das OLG Frankfurt a.M. verneinte einen Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung.

Denn ein Verstoß gegen die PKW-EnVKV liege nur dann vor, wenn ein konkretes Modell beworben werde. Genannt in diesem Sinne wird ein Modell indes nur durch Angabe der Handelsbezeichnung (einschließlich der Variante), nicht hingegen durch bildliche Wiedergabe.

Dieses Verständnis von dem Begriff der Nennung entspricht dem Sinn und Zweck der Informationspflicht: Der Verbraucher sollen – noch bevor er sich beim Händler für das Modell interessiert – die Verbrauchs- und Emissionswerte vor Augen geführt werden. Das bereits bestehende Interesse für ein bestimmtes Modell kann aber sinnvoll nur mit Hilfe der Bezeichnung geäußert werden, nicht hingegen unter Hinweis auf eine Abbildung, die der Verbraucher irgendwo gesehen hat.

Fazit:

Die Entscheidung ist zutreffend und gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Abmahnungen von angeblichen Verstößen gegen die PKW-EnVKV ein wichtiges Signal.

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