Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 04.05.2021 zahlreiche auf die “Bio-Qualität“ bezogene Werbeaussagen verboten, da der Verbraucher von einem als „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ beworbenem Wasser erwarte, dass es unbehandelt sei, was nicht Fall ist, wenn es den Anforderungen an die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) nicht genüget und deshalb nachbehandelt werden müsse.
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