OLG Frankfurt: Werbung mit Herstellung in Deutschland nur zulässig bei wesentlicher Fertigung im Inland

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 17.08.2020 entschieden, dass Werbungen eines Unternehmens mit der Herstellung von Produkten und einer Deutschlandflagge oder einer Bezugnahme auf Deutschland nur zulässig sind, wenn der wesentliche Teil der Fertigung in Deutschland erfolge.

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