LG Frankfurt: Lieferzeiten müssen klar ersichtlich sein und dürfen nicht hinter Mouseover oder FAQ verschleiert werden

Das LG Frankfurt hat mit Urteil vom 17.04.2024 entschieden, dass ein Online-Shop Smartphones nur dann zum Verkauf anbieten darf, wenn er auch ausreichend über die Lieferzeiten informiert. Unzulässig ist es, diese Informationen hinter einem Mouse-Over-Hinweis zu verstecken oder in den FAQ zu platzieren.

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OLG München: Lieferzeitangabe „der Artikel ist bald verfügbar“ im Online-Handel wettbewerbswidrig

Das OLG München hat mir Urteil vom 17. Mai 2018 die Lieferzeitangaben im Rahmen eines Online-Shops „der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“ als wettbewerbswidrig eingeordnet.

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