OLG München: Lieferzeitangabe „der Artikel ist bald verfügbar“ im Online-Handel wettbewerbswidrig

Das OLG München hat mir Urteil vom 17. Mai 2018 die Lieferzeitangaben im Rahmen eines Online-Shops „der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“ als wettbewerbswidrig eingeordnet.

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