Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 08.05.2024 entscheiden, dass ein Fehlzitat auch dann vorliegen kann, wenn in einer Berichterstattung nur ein Satz eines Facebook-Posts zitiert wird, ohne auch den weiteren Kontext wiederzugeben, in dem der zitierte Satz steht. Eine an das Zitat anknüpfende Wertung der Aussage als „antisemitisch“ kann dagegen eine zulässige Meinungsäußerung sein.