Der BGH hat mit Urteil vom 09. Juli 2015 entschieden, dass die Kennzeichnungsverpflichtungen für Elektro- und Elektronikgesetze nach § 7 S. 1 ElektroG eine wettbewerbsschützende Regelung beinhalten und nur dann rechtmäßig vorhanden sind, wenn die jeweilige Kennzeichnung nicht objektiv leicht und ohne großes Risiko zu entfernen ist und aus Sicht des angesprochenen Verwenders nicht als störend empfunden wird. „Kopfhörerkennzeichnung – Kennzeichnungsverpflichtung für Elektro und Elektronikgeräte“ weiterlesen