BGH: Entschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers kann an Bedingung geknüpft werden

Der BGH hat mit Urteil vom 23.04.2024 entschieden, dass die Entschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann und er den erhaltenen Betrag zurückzahlen muss, wenn er diese Bedingungen nicht einhält.

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