Der Bundesgerichtshof hat laut eigener Pressemitteilung mit Urteil vom 20. Februar 2018 erneut ein Löschungsbegehren einer Ärztin gegenüber der Ärztebewertungsplattform jameda zu entscheiden gehabt und dieses Mal jameda verurteilt, die kompletten Profildaten er klagenden Ärztin zu löschen.