BGH: Jameda benötigt keine Einwilligung der Ärzte zur Veröffentlichung von allgemein zugänglichen Daten

Der BGH hat mit Urteil vom 13.12.2022 entschieden, dass die Online-Plattform Jameda berechtigt ist, Daten aus allgemein zugänglichen Quellen über Ärzte auch ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen.

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