LG Hamburg: Online-Buchungsportal für Ferienhäuser muss vor Vertragsabschluss tatsächlichen Vertragspartner nennen

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 18. September 2025 entschieden, dass ein Online-Buchungsportal für Ferienhäuser den tatsächlichen Vertragspartner bereits vor Vertragsabschluss offenlegen muss.

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