LG Hamburg: Online-Buchungsportal für Ferienhäuser muss vor Vertragsabschluss tatsächlichen Vertragspartner nennen

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 18. September 2025 entschieden, dass ein Online-Buchungsportal für Ferienhäuser den tatsächlichen Vertragspartner bereits vor Vertragsabschluss offenlegen muss.

Das beklagte Unternehmen bot online Ferienhäuser in Dänemark zur Buchung an, wobei die Verbraucher erst nach Abschluss der Buchung erfuhren, wer ihr tatsächlicher Vertragspartner ist. Die Anbieter wurden lediglich als „Kooperationspartner“ bezeichnet.

Das Gericht stufte dies als wettbewerbswidrig ein, da Name und Anschrift des Vertragspartners wesentliche Informationen darstellen, die Verbrauchern vor Abgabe der Buchungserklärung mitgeteilt werden müssen.

Zwar läuft der Buchungsvorgang technisch über die Seiten der Beklagten, tatsächlich wird der Vertrag aber mit dem jeweiligen Ferienhausanbieter geschlossen, der Buchungsbestätigung versendet, Zahlungen erhält und Reklamationen bearbeitet. Die Beklagte tritt lediglich als Vermittler auf, nicht jedoch als Vermieter. Nach Auffassung des Gerichts verstößt dieses Vorgehen gegen § 5a UWG, weil wesentliche Informationen vorenthalten werden, die der Verbraucher benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Auch § 5b UWG unterstützt diese Bewertung, da die Identität und Anschrift des Vertragspartners zu den wesentlichen Informationen gehören, wenn Dienstleistungen unter Angabe von Merkmalen und Preis so angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher unmittelbar eine Buchung abschließen kann. Durch die fehlende Vorabinformation wird der Verbraucher in die Irre geführt und zu einer Entscheidung veranlasst, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Fazit:

Das Urteil des LG Hamburg verdeutlicht, dass Online-Vermittler von Dienstleistungen vor Vertragsabschluss die Identität und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners offenlegen müssen. Unterlassen sie dies, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, da Verbraucher ohne diese Informationen keine informierte geschäftliche Entscheidung treffen können.

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