LG Berlin: „Höchstpreis für Ihre Immobile“ ist wettbewerbswidrig

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 20.02.2020 entschieden, dass die Online-Werbeaussage „Höchstpreis für Ihre Immobilie“ irreführend ist, da nicht in allen Fällen sichergestellt werden kann, dass tatsächlich der höchste Preis erzielt wird.

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