LG Wuppertal: Keine Informationspflicht über einen bevorstehenden Modellwechsel

Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 09.01.2020 entschieden, dass das Unternehmen Vorwerk nicht verpflichtet ist, im Rahmen seiner Werbung auf einen in Kürze anstehende Herausgabe eines neuen Modells hinzuweisen.

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