LG Bochum: Versandkosten müssen in Google-Anzeigen angegeben werden

Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 25. März 2025 entschieden, dass bei Google-Werbeanzeigen nicht nur der Produktpreis, sondern auch etwaige Versandkosten angegeben werden müssen. Es reicht nicht aus, die Versandkosten erst auf der Zielseite (Landingpage) zu nennen.

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