Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 24. Juli 2025 entschieden, dass die Bewerbung alkoholfreier Getränke mit Aussagen wie „This is not Gin“, „This is not Whiskey“ oder „This is not Rum“ eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt.
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 24. Juli 2025 entschieden, dass die Bewerbung alkoholfreier Getränke mit Aussagen wie „This is not Gin“, „This is not Whiskey“ oder „This is not Rum“ eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt.