Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat aufgrund mündlicher Verhandlung vom 9. April 2013 in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass ein Gewinnspiel, an dem der Kunde nur durch den Kauf eines Möbelstücks in einem Möbelhaus teilnehmen konnte, kein erlaubnispflichtiges Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags darstellt. Aufgrund der nach wie vor streitigen Fragestellung hat er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. „Gewinnspielteilnahme durch Warenkauf (k)ein Glücksspiel?“ weiterlesen