Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23. Oktober 2025 entschieden, dass ein Unternehmen seine Rabattaktionen mit festem Enddatum nicht nach Belieben verlängern darf, wenn zuvor ein konkretes Ablaufdatum beworben wurde.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 23. Oktober 2025 entschieden, dass ein Unternehmen seine Rabattaktionen mit festem Enddatum nicht nach Belieben verlängern darf, wenn zuvor ein konkretes Ablaufdatum beworben wurde.