Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Entscheidungen mit Urteil jeweils vom 7. Juli 2011 die bisher gängige instanzgerichtliche Rechtsprechung zu Verlängerungen von befristeten Rabattaktionen geändert. In den beiden Entscheidungen „10 % Geburtstag-Rabatt“ sowie „Frühlings-Spezial“ hat er deutlich gemacht, dass eine befristete Rabattaktion, die durch den Werbenden nachträglich verlängert wird, auch dann wettbewerbswidrig sein kann, wenn dieser zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung noch keinen Entschluss zur Verlängerung gefasst hat. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs spricht eine Vermutung bei einer Verlängerung einer befristeten Rabattaktion für die Wettbewerbswidrigkeit. Die Könne der Werbende nur dann wiederlegen, wenn die Ursache für die Verlängerung unter Berücksichtigung fachlicher Sorgfalt nicht für den Werbenden voraussehbar und deshalb bei der Planung der befristeten Aktion und der Gestaltung der angekündigten Werbung nicht berücksichtigt werden konnte. „Verlängerung befristeter Rabattaktionen“ weiterlesen