Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 27.09.2019 die Verpflichtung aufgestellt, dass Online-Kreditvermittler etwaige Zusatzentgelte bei der Berechnung des Effektivzinses berücksichtigen müssen.
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 27.09.2019 die Verpflichtung aufgestellt, dass Online-Kreditvermittler etwaige Zusatzentgelte bei der Berechnung des Effektivzinses berücksichtigen müssen.