BGH: Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich gestützten Werken rechtswidrig

Der BGH hat mit Urteil vom 23.10.2024 entschieden, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen und damit rechtswidrig sind.

„BGH: Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich gestützten Werken rechtswidrig“ weiterlesen

Simple Share Buttons