LG Fulda: Keine Löschung von Bewertungen bei Unternehmensfortführung

Das LG Fulda hat mit Urteil vom 30.11.24 entschieden, dass ein Unternehmen, das den Geschäftsbetrieb eines anderen Unternehmens faktisch fortführt und dessen Internet-Domain weiternutzt, auch die Bewertungen gegen sich gelten lassen muss, die sich auf die ursprüngliche Domain-Inhaberin beziehen.

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